Liebesgedichte und Verse
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jepp, alle andere haben recht
meinetwegen auch dies und das es liest ja keiner hier meine kleine Last,
also warum die hast...
es war mein alter Zorn der noch übrig blieb...
dachte mir nichts dabei, und verschwind sogleich.Bewertung: 




eingetragen von ich habe kein Abitur...ich darf dumm sein am 06.07.2010
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Umwege?
Ach wie einfach könnte das Leben sein...die Menschen wären glücklich, zufrieden, frei und friedvoll, begäben sie sich nicht durch Wollen, Unmässigkeit und Gier in selbstgeschmiedete Fesseln.
Bewertung: 




eingetragen von leidvolles und leidloses erkennen am 06.07.2010
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Kikeriki
Nur weil Sie einer mal gerne hat(te),
machen Sie so einen auf dicker Maxe?
Nehmen Sie ihre Akten und tun Sie Sie
doch vermarkten!
Schrein Sie es jedem ins Ohr,
denn ich hatte was gewaltiges mit Ihnen vor!
Nächte konnte ich nicht schlafen,
sah aus wie ein Hungerhaken-
Ich armes kleines Mäusekind,
fragt sich nur wer die Bescheuerten sind?
Der blaue Buddah, der da Liebesbriefe an sich selbst entrichtet und auf jede Art von Ehr
verzichtet?-
Durchgeknallt bis ins Nirwana,
einfach nur ein schlechtes Kama!
Wer verehrt sich hier den selbst,
was soll denn all das Gestelz?
Was, wenn ich nicht mehr bin verliebt,
diese Masche mir höchstens die Achtung
entzieht!
Vornherum so freundlich und nett
und dann so widerlich und aufgebläht-
Da hab ich mich wohl mal verschätzt!!!
Wie glücklich bin ich jetzt ohne Sie,
Sie sind höchstens ein armseeliges Federvieh!
Bewertung: 




eingetragen von Irrenhaus am 06.07.2010
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ich für mich
das braucht niemand zu wissen...weil ich allein weiss über mich bescheid da muss mir keiner was sagen.
denn wäre dies anders...wäre mein Geist ruhiger...
nur mein Herz leidet nicht...wehalb? weil es die Gewissheit hat von Gott beschützt zu sein.
Bewertung: 




eingetragen am 06.07.2010
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deshalb
die Erinnerung die von einigen kamen...
deine Frage ob sie sich mit ihr schreibt...
nur deshalb konnte ich es auslegen für dich und mich...aber auf keinster Weise an irgendeine Machenschaft...dann war noch etwas..........Bewertung: 




eingetragen von überlege am 06.07.2010
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wollte dich fragen...
ob du mit mir auch ein (kleines) wunder vollbringen möchtest, schatz...??
Bewertung: 




eingetragen am 06.07.2010
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wer viele Schätze ansammelt, verliert den Blick des wertvollsten
wer aber nur ein Liebes hat,hat auch diesen Schatz gefunden und ist verbunden in allem...
wer die Mutter versteht, versteht auch ihre Kinder.
Wer feste Wurzeln hat, wird nicht ausgerissen...so wird das Selbst am Selbst gemessen...
was festen Halt hat, wird sich nicht lösen...so wird die Familie an der Familie gemessen.
Daher werden die Ahnen von ihren Nachkommen geehrt.Bewertung: 




eingetragen am 06.07.2010
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ein dank an deine eltern...
weil durch sie die schönheit in person zur welt kam...? in irgendeiner nacht ham sie ein wunder vollbracht???
Bewertung: 




eingetragen von man man man... komische generation... am 06.07.2010
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ich ja echt nen total lieber kerl....
aber wenn ich eins nicht abkann sind es provokative bzw. patzige antworten oder sprüche..... geht ja mal gar nicht! abtörnend!!!die nächste frau die sowas MIR gegenüber bringt der pack ich an den Haaren hau ihr eins in die fresse....
Bewertung: 




eingetragen von nur weil se nen loch zwischen den beinen hat meinen se sich können sich alles erlauben und dann auch noch von so kiddy fraun.... am 04.07.2010
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für dich grünee hose
Urheberrecht lo-recht
Die Freiheit einer Person kann durch Nötigung oder Bedrohung beschnitten werden:
Nötigung § 240 StGB Unter Nötigung versteht das Gesetz die rechtswidrige Ausübung von Gewalt oder Gewaltandrohung, um einen Menschen zu einer Handlung zu zwingen oder ihn dazu zu bewegen, etwas zu erdulden oder zu unterlassen. Bei der sexuellen Nötigung § 177 StGB hat die Gewaltausübung oder -androhung einen sexuellen Hintergrund. Die Nötigung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren bestraft wird. Selbst der Versuch einer Nötigung ist strafbar.
Bedrohung § 241 StGB Die Bedrohung eines Menschen oder einer ihm nahestehenden Person mit der Androhung eines Verbrechens wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Es reicht bereits aus, wenn die Bedrohung vorgetäuscht wird.
.....Bewertung: 




eingetragen von urheberrecht lo-recht am 04.07.2010
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