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Geschlossene Schiffsbeteiligung – Schiffsbeteiligungen im Überblick

Eine Schiffsbeteiligung wird auch Schiffsfonds genannt und ist ein geschlossener Investmentfonds, bei dem das Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Investoren können innerhalb einer bestimmten Frist, dem sog. Platzierungszeitraum, in den Schiffsfonds investieren und treten so der Schiffsgesellschaft bei. Sind ausreichend Anleger dem Fonds beigetreten und ist das benötigte Kapital erreicht, wird der Fonds geschlossen.
Durch seine Einlage wird der Anleger Kommanditist an einer Gesellschaft, er erwirbt also einen Anteil am Gesellschaftskapital. Eine solche Schiffsbeteiligung hat in der Regel eine Laufzeit von zehn bis 25 Jahren. Der Investor trägt mit seiner Investition in eine Schiffsbeteiligung nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken dieses Geschäfts.

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Schiffsbeteiligung – Beteiligung an den wirtschaftlichen Ergebnissen

Bei Schiffsbeteiligungen können die Risiken sehr hoch sein und bis zum Totalverlust der Investition führen. Grundsätzlich gibt es bei Schiffsbeteiligungen keine feste Verzinsung und einen festen Rückzahlungstermin gibt es ebenfalls nicht. Die Investoren werden jedoch an den wirtschaftlichen Ergebnissen beteiligt. Die wesentlichen Angaben zum jeweiligen Investmentobjekt sind in einem sog. Verkaufsprospekt detailliert zusammengefasst. Hier sind neben den rechtlichen auch die steuerlichen Rahmenbedingungen definiert.

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Rechtliche Voraussetzungen von Schiffonds

Für Schiffsfonds bestehen keine staatlichen Kontrollen, weshalb die Anbieter eines Schiffsfonds auch keine staatliche Erlaubnis benötigen, ebenso keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis. Des Weiteren gibt es für Schiffsfonds keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie das Konzept eines Schiffsfonds aussehen muss. Jedoch gibt es einige rechtliche Grundlagen, denen der Schiffsfonds und die Anleger unterworfen sind. So werden Schiffsfonds meist in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgelegt. Die Geschäftsführung obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, der meist eine Komplementär-GmbH darstellt, die zu Vertretung der Fondsgesellschaft berechtig ist.
Die Kommanditisten, also die Anleger, haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung, allerdings stehen ihnen als begrenzt haftende Mitunternehmer Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu. Zudem haben die Anleger ein Anrecht auf eine Ergebnisbeteiligung sowie einen Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages.

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