Vermögenswirksame Leistungen (VL) – VL sparen und staatliche Sparzulage nutzen
Gestalten Sie den langfristigen Vermögensaufbau durch das so genannte VL sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Vermögenswirksamen Leistungen wurden durch das Vermögensbildungsgesetz in den 60iger Jahren eingeführt. Populär wurde das VL Sparen im Jahr 1970, nachdem die IG Metall die Sparzulage tariflich für die Beschäftigten der Metallbranche durchgesetzt hatte. Zweck ist es, jedem Arbeitnehmer eine langfristige Bildung von Vermögen zu ermöglichen. Der Staat fördert die Vermögensbildung unter bestimmten Voraussetzungen, indem er eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. Als Ergänzung der staatlichen Sparzulage erhalten Arbeitnehmer entsprechend den Tarifvertragsvereinbarungen zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber.
Im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) kann ein Arbeitnehmer bis zu 40,- Euro im Monat entsprechend dem VL-Vertrag durch VL sparen anlegen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt in dessen Ermessen oder ist in einem Tarifvertrag festgelegt.
Die Vermögenswirksame Leistung des Staates besteht in einer einkommensabhängigen Sparzulage. Anspruch auf Förderung haben ledige Arbeitnehmer bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900,- Euro, bei Verheirateten darf das Einkommen nicht über 35.800,- Euro liegen. Durch Sonder- und Werbungsausgaben kann das zu versteuernde Einkommen verringert werden. Das zu versteuernde Einkommen entspricht dabei nicht dem Bruttoeinkommen. Der genaue Wert kann am einfachsten dem Steuerbescheid entnommen werden.
Mehr Informationen zum VL sparen und zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier:
Grundlagen und Hintergrundwissen: Vermögenswirksame Leistungen im Überblick
VL sparen leicht gemacht - Zwei Anlagemöglichkeiten stehen zur Auswahl
Wer die staatlichen Sparzulagen nutzen möchte, ist an bestimmte Anlageprodukte gebunden. In Betracht kommen hierbei Bausparpläne oder VL – Fondssparpläne. Diese beiden Anlagemöglichkeiten werden mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Wer von staatlichen Sparzulagen profitieren möchte muss sich also für eine Anlageform entscheiden. Für einen Bausparplan (bis zu 9% staatliche Förderung) oder einen Fondssparplan (bis zu 18% staatliche Förderung) gibt es somit stattliche staatliche Zulagen.
Entscheiden muss jeder Anleger für sich selbst, welche die jeweils attraktivere Sparlösung darstellt. Wer aber in absehbarer Zeit kein Bausspardarlehen benötigt und von einer höheren Rendite profitieren möchte, ist in der Regel bei einer Anlage in einen VL Fondssparplan besser gestellt. Im Gegensatz zu einem Bausparvertrag ist der VL Fondssparplan nach der Haltefrist frei verfügbar und kann dann, sofern benötigt in einen Bausparvertrag per Einmalzahlung eingezahlt werden.
Zu beachten ist noch die Laufzeit der beiden Vertragsformen. Bei einem Aktienfondssparplan kann über das Vermögen erst nach 7-jähriger Einzahlungsdauer verfügt werden. Bei einem Bausparvertrag werden 13 Jahre für den ersten Vertrag zugrunde gelegt, an den sich nahtlos ein zweiter Vertrag anschließen kann.
Mehr Informationen zur VL-Anlage und zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier:
Hohe Rendite durch VL sparen: VL sparen mit dem VL-Fondssparplan
Mit dem VL Bausparen ins Eigenheim: VL- Bausparen – Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag investieren
Gestalten Sie den langfristigen Vermögensaufbau durch das so genannte VL sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Vermögenswirksamen Leistungen wurden durch das Vermögensbildungsgesetz in den 60iger Jahren eingeführt. Populär wurde das VL Sparen im Jahr 1970, nachdem die IG Metall die Sparzulage tariflich für die Beschäftigten der Metallbranche durchgesetzt hatte. Zweck ist es, jedem Arbeitnehmer eine langfristige Bildung von Vermögen zu ermöglichen. Der Staat fördert die Vermögensbildung unter bestimmten Voraussetzungen, indem er eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. Als Ergänzung der staatlichen Sparzulage erhalten Arbeitnehmer entsprechend den Tarifvertragsvereinbarungen zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber.
Im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) kann ein Arbeitnehmer bis zu 40,- Euro im Monat entsprechend dem VL-Vertrag durch VL sparen anlegen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt in dessen Ermessen oder ist in einem Tarifvertrag festgelegt.
Die Vermögenswirksame Leistung des Staates besteht in einer einkommensabhängigen Sparzulage. Anspruch auf Förderung haben ledige Arbeitnehmer bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900,- Euro, bei Verheirateten darf das Einkommen nicht über 35.800,- Euro liegen. Durch Sonder- und Werbungsausgaben kann das zu versteuernde Einkommen verringert werden. Das zu versteuernde Einkommen entspricht dabei nicht dem Bruttoeinkommen. Der genaue Wert kann am einfachsten dem Steuerbescheid entnommen werden.
Mehr Informationen zum VL sparen und zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier:
Grundlagen und Hintergrundwissen: Vermögenswirksame Leistungen im Überblick
VL sparen leicht gemacht - Zwei Anlagemöglichkeiten stehen zur Auswahl
Wer die staatlichen Sparzulagen nutzen möchte, ist an bestimmte Anlageprodukte gebunden. In Betracht kommen hierbei Bausparpläne oder VL – Fondssparpläne. Diese beiden Anlagemöglichkeiten werden mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Wer von staatlichen Sparzulagen profitieren möchte muss sich also für eine Anlageform entscheiden. Für einen Bausparplan (bis zu 9% staatliche Förderung) oder einen Fondssparplan (bis zu 18% staatliche Förderung) gibt es somit stattliche staatliche Zulagen.
Entscheiden muss jeder Anleger für sich selbst, welche die jeweils attraktivere Sparlösung darstellt. Wer aber in absehbarer Zeit kein Bausspardarlehen benötigt und von einer höheren Rendite profitieren möchte, ist in der Regel bei einer Anlage in einen VL Fondssparplan besser gestellt. Im Gegensatz zu einem Bausparvertrag ist der VL Fondssparplan nach der Haltefrist frei verfügbar und kann dann, sofern benötigt in einen Bausparvertrag per Einmalzahlung eingezahlt werden.
Zu beachten ist noch die Laufzeit der beiden Vertragsformen. Bei einem Aktienfondssparplan kann über das Vermögen erst nach 7-jähriger Einzahlungsdauer verfügt werden. Bei einem Bausparvertrag werden 13 Jahre für den ersten Vertrag zugrunde gelegt, an den sich nahtlos ein zweiter Vertrag anschließen kann.
Mehr Informationen zur VL-Anlage und zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier:
Hohe Rendite durch VL sparen: VL sparen mit dem VL-Fondssparplan
Mit dem VL Bausparen ins Eigenheim: VL- Bausparen – Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag investieren